Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
- Abschluss des Reisevertrages
- Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Firma Auf und Davon den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder e-Mail vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen. Die Anmeldung kommt durch den Kunden, bzw. Gruppenauftraggeber oder Reisevermittler auf Grundlage einer vorherigen Reiseausschreibung durch die Firma Auf und Davon zustande
- Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Firma Auf und Davon zustande. Dies geschieht in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung und Rechnung an die Buchungsperson. Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Firma Auf und Davon vor, an das diese für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende der Firma Auf und Davon durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt
- Bezahlung
- Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 15,– EUR. Der Restbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 21 Tage vor Reisebeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto der Firma Auf und Davon zu leisten. Bei Buchungen die weniger als 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig und auf das Konto der Firma Auf und Davon zu leisten.
- Nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch die Firma Auf und Davon ist eine Zahlung vor Ort möglich.
- Bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Kopie des Überweisungsträgers am ersten Reisetag als Zahlungsbestätigung, soweit die Einzahlung durch das Kreditinstitut auf dem Überweisungsträger quittiert ist.
- Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die im Prospekt der Firma Auf und Davon ausgeschriebenen, sowie hierauf Bezug nehmende Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch der Reise) werden nicht zurückerstattet.
- Haftung des Reiseveranstalters
- Die vertragliche Haftung der Firma Auf und Davon für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3 fachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Reisenden von der Firma Auf und Davon weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Reisenden entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
- Die Firma Auf und Davon haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Firma Auf und Davon sind.
- Mitwirkung des Reisenden
- Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Firma Auf und Davon anzuzeigen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zuhalten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Abhilfe zu sorgen.
- Ist von der Firma Auf und Davon keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, der Firma Auf und Davon direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon und Faxnummer unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
- Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit, die der Firma Auf und Davon auch erkennbar ist, kündigen, so hat er der Firma Auf und Davon eine angemessene Frist zur Abhilfe zu stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Firma Auf und Davon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, der Firma Auf und Davon erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Auf und Davon I outdoor activities,
Karlstraße 33, 36037 Fulda / Inhaber Mathias Gerhard
Tel. 0661.250 26 23, Fax 0661.250 26 73
- Rücktritt vom Vertrag durch die Firma Auf und Davon
- Nach Antritt der Reise kann die Firma Auf und Davon den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dabei behält die Firma Auf und Davon den Anspruch auf den bezahlten Reisepreis, unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen, sowie Vorteilen aus anderweitiger Leistungsverwendung.
- Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl hat die Firma Auf und Davon das Recht zum Rücktritt vom Reisevertrag. Will die Firma Auf und Davon von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist sie verpflichtet, dies dem Reisenden zum frühesten Zeitpunkt der Kenntnis des sicheren Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens jedoch 21 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn. Ein Rücktritt durch die Firma Auf und Davon ist nur unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen möglich.
- In der jeweiligen Reiseausschreibung ist die Mindestteilnehmerzahl angegeben, sowie der Zeitpunkt bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss.
- Auf die unter 6.2.1.) erläuterten, in der Reiseausschreibung gemachten Angaben muss deutlich lesbar in der Reisebestätigung hingewiesen werden.
- Umbuchung / Änderung
- Nach Vertragsabschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Umbuchung hinsichtlich des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, des Reisetermins und der Beförderungsart. Kann eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen werden, so erhebt die Firma Auf und Davon bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungspauschale von EUR 25,– pro Kunde.
- Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 8 genannten Bedingungen, bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlangt die Firma Auf und Davon Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen. Die Firma Auf und Davon macht diesen Ersatzanspruch pauschal unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis geltend:
• Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20%
• Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 30%
• Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 50%
• Bis zum 02. Tag vor Reiseantritt: 80%
• Bei Rücktritt am Tag der Reise oder bei Nichtantreten: 100%.
Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung erfolgt an den Kunden unverzüglich. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der Firma Auf und Davon gegenüber den Nachweis eines geringeren Schadens, als der von ihr geforderten Pauschale zu führen. Die Firma Auf und Davon bemüht sich um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
- Haftung des Reisenden
Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Firma Auf und Davon ist den Anweisungen des Begleitpersonals Folge zu leisten. Minderjährige dürfen, sofern es keine anderweitigen Vereinbarungen gibt, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen. Jeder Reiseteilnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, dass er gesundheitlich bzw. körperlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Der Reiseteilnehmer hat sich eigenverantwortlich im Rahmen der Reise an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung anderer Mieter und Teilnehmer sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer hat während der Kanutour alle behördlichen Anordnungen und Auflagen, sowie Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Wehren und Stromschnellen sind
zu befolgen. Das Befahren von Wehren ist grundsätzlich streng verboten.
- Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Einbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen über dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
- Hinweis zum Gepäcktransport
Die Gepäckstücke müssen vom Kunden deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut verschlossen sein.
- Bestimmungen Kanuvermietung
Der Kunde kann bei Anmietung eines Kanus von der Firma Auf und Davon dieses am Abfahrtstag nach vorher vereinbarter Zeit in Empfang nehmen. Am Ankunftstag ist eine der vorher angegebenen Abholstellen zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Die Abholstelle ist, sofern nicht vorher schon vereinbart, der Firma Auf und Davon einen Abend vor Beendigung der Fahrt durch den Kunden mitzuteilen. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind mit Hilfe eines unserer Mitarbeiter auf einen Trailer zuladen. Die vermieteten Kanus dürfen ausschließlich auf der Fulda benutzt werden. Eine Zuwiderhandlung kann eine hohe Strafe nach sich ziehen. Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten. Während der Tour sind die von der Firma Auf und Davon ausgegebenen Schwimmwesten zu tragen. Die Firma Auf und Davon übernimmt keine Haftung für die vom Kunden mitgenommenen elektronischen Geräte, soweit Schäden nicht durch ein Verschulden der Firma Auf und Davon oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
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